COVID-19 Update

Aktuelle Informationen zu COVID Maßnahmen

Die Covid-19 Öffnungsverordnung, die ab Mittwoch 19. Mai 2021 gilt, hat umfassende Änderungen die den Golfsport betreffen:

Hier wird von den 3Gs gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“.

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

Für genesene Personen gilt weiterhin:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

Ein umfassendes Angebot an Testoptionen schafft künftig zahlreiche niederschwellige Möglichkeiten für Testnachweise.

Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

Nach erfolgreicher Überprüfung wird eine Bestätigung mit Gültigkeitsdauer (wie oben) ausgestellt, die die Benutzung der Anlage und den Eintritt ins Restaurant erlaubt.